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Neuigkeiten aus dem Club und vom Verkehrslandeplatz Salzgitter-Drütte

Nachrichten für Luftfahrer 1-2075-20

Hallo Freunde des Luftsports. Es gibt eine neue NfL 1-2075-20 die unseren Verkehrslandeplatz Salzgitter-Drütte betrifft.

Regelung des Flugplatzverkehrs für den Verkehrslandeplatz Salzgitter- Drütte

Gemäß § 22 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) wird für die Durchführung des Flugplatzverkehrs am Verkehrslandeplatz Salzgitter- Drütte folgende Regelung getroffen:

  1. Allgemeines 1.1 Bei Anflügen ist spätestens 5 Minuten vor Erreichen des Platzes Sprechfunkverbindung mit „Salzgitter INFO“ aufzunehmen. 1.2 Im Flugplatzverkehr ist ständige Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. 1.3 Das Überfliegen von Wohngebieten in der Umgebung des Flugplatzes und des Stahlwerks nordwestlich des Flugplatzes sind zu vermeiden. 1.4 Es befinden sich in der Umgebung des Flugplatzes Windkraftanlagen. Ortsfremde Piloten haben sich vor Antritt des Fluges mit der besonderen Hindernissituation vertraut zu machen.
  2. Motorflugbetrieb Die Platzrunde ist nordwestlich des Flugplatzes in 1300 ft MSL entsprechend der Darstellung in der Sichtanflugkarte des Luftfahrthandbuches Deutschland, Band VFR, zu fliegen.
  3. Betrieb von Ultraleichtflugzeugen Die Platzrunde ist südostwärts des Flugplatzes in 850 ft MSL entsprechend der Darstellung in der Sichtanflugkarte des Luftfahrthandbuches Deutschland, Band VFR, zu fliegen.
  4. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verstöße gegen die vorstehende Regelung können nach § 58 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) als Ordnungswidrigkeit geahndet oder nach § 59 LuftVG als Straftat verfolgt werden.
  5. Schlussbestimmungen Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) in Kraft. Gleichzeitig wird die Regelung vom 02.02.1994 (NfL I- 74/94) aufgehoben. Hannover, den 14.10.2020 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Az. 30311-2

Die original Datei folgt!

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